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   VGH Hessen, 17.12.2021 - 3 A 709/16   

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https://dejure.org/2021,63387
VGH Hessen, 17.12.2021 - 3 A 709/16 (https://dejure.org/2021,63387)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.12.2021 - 3 A 709/16 (https://dejure.org/2021,63387)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Dezember 2021 - 3 A 709/16 (https://dejure.org/2021,63387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 4 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 9a Abs 1 AufenthG, § 9a Abs 2 AufenthG, § 38a AufenthG
    Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH; Anspruch einer weiterwandernden langfristig Aufenthaltsberechtigten auf Verlängerung ihres Aufenthaltstitels im zweiten Mitgliedstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH; Anspruch einer weiterwandernden langfristig Aufenthaltsberechtigten auf Verlängerung ihres Aufenthaltstitels im zweiten Mitgliedstaat

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Aufenthaltsberechtigten auf befristete Verlängerung des Aufenthaltstitels im zweiten Mitgliedstaat

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2021 - 3 A 709/16
    Diese Prämisse impliziert und rechtfertigt die Existenz gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anerkennung dieser Werte und damit bei der Beachtung des Unionsrechts (vgl. EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-297/17, Ibrahim u.a., juris Rdnr 83).

    Konkret verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (vgl. EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-297/17 -, Ibrahim u.a., juris Rdnr. 84; EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rdnr. 80).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2021 - 3 A 709/16
    Konkret verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (vgl. EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-297/17 -, Ibrahim u.a., juris Rdnr. 84; EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rdnr. 80).
  • VGH Hessen, 24.11.2016 - 3 B 2556/16

    Anordnung der Fiktionswirkung und Bestimmung des Streitgegenstands

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2021 - 3 A 709/16
    Der Senat hat in einem Eilverfahren (Beschluss vom 24.11.2016 - 3 B 2556/16 -, juris) die Auffassung vertreten, ohne weitere Erkenntnisse sei im Eilverfahren davon auszugehen, dass im Fall der Überschreitung der Fristen des Art. 9 Abs. 4 UAbs. 2 RL 2003/109/EG die Rechtsstellung des weitergewanderten langfristig Aufenthaltsberechtigten untergegangen sei.
  • VG Darmstadt, 21.02.2022 - 5 K 888/21

    Vorabentscheidungsersuchen zur Daueraufenthaltsrichtlinie

    Mit dieser Vorlagefrage knüpft das Gericht an das Vorabentscheidungsersuchen des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 17.12.2021 ( 3 A 709/16 ) an den Gerichthof der EU an.
  • VGH Hessen, 12.05.2023 - 6 B 210/23

    AUFENTHALTSERLAUBNIS; DAUERAUFENTHALTSBERECHTIGTER; LEBENSUNTERHALT; PROGNOSE

    Der Antragsteller trägt unter Bezugnahme auf zwei Vorlagebeschlüsse des 3. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (vom 17. Dezember 2021 - 3 A 709/16 -, juris) und der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt (vom 21. Februar 2022 - 5 K 888/21.DA -, juris) insoweit zu Recht vor, dass eine Klärung der rechtlichen Prämissen, auf denen diese Annahme fußt, durch den Europäischen Gerichtshof noch ausstehe.
  • VG Darmstadt, 09.03.2023 - 6 L 633/22

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG - (kein)

    Inwieweit es bei einer Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG überhaupt noch auf das Bestehen eines Daueraufenthaltsrechtes ankommt und wenn ja, ob das Gericht verpflichtet bzw. berechtigt ist, ein eventuelles Erlöschen einer Daueraufenthaltserlaubnis-EU in einem anderen Mitgliedsstaat zu prüfen bzw. festzustellen, kann daher hier dahinstehen (vgl. hierzu ausführlich der Vorlagebeschluss des Hess. VGH zur Vorabentscheidung an den EuGH vom 17. Dezember 2021 - 3 A 709/16 -, juris).
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